Gemeinschaft, § 169

1926 – XII – 7

Bei Behandlung von Krankheiten durch einen Willensbefehl denkt daran, dass man nicht versuchen darf, ansteckende Krankheiten durch Suggestion zu überwinden. Ein üblicher Fehler ist, den Umfang der möglichen Wirkung nicht zu erkennen. Darüber hinaus kann die Behandlung ansteckender Krankheiten durch Suggestion nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten. Es ist besser, einen Hund, der den Eingang bewacht, nicht anzufassen; beginnt man ihn zu schlagen, wird sich seine Wut verzehnfachen. Ebenso verhält es sich mit Mikroben; sie können durch Strahlen oder durch die Widerstandskräfte des Organismus bekämpft werden, doch die Peitsche des Willens lässt viele Zentren erschlaffen, und das Feuer wird neue Gebiete verschlingen. Strahlen unterbinden die Wurzeln der Infektion, aber der Wille führt sie zu neuer Tätigkeit. Es ist wirklich schwer, eine Krankheit im Anfangsstadium zu erkennen; nur durch Untersuchung der Ausscheidungen und durch ein Strahlungsbild kann ein Befund ermittelt werden. Wenn die Ausscheidungen über die wirkliche Ursache manchmal irreführen, dann werden die Aufzeichnungen der Strahlung auf die Krankheitsursache hinweisen. Jede Besonderheit der Tätigkeit des Organismus äußert sich in der Farbe und im Merkmal der Aufzeichnung. In jedem Krankenhaus können Beobachtungen durchgeführt werden.

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