Gemeinschaft, § 146

1926 – XI – 11

Zweikampf ist Wahnsinn. In keinem Fall kann Schlägerei einen Streit schlichten. Je höher das Subjekt, desto unangebrachter die Schlägerei. Kann man sich vorstellen, dass es notwendig erscheint, einen Feind wegen Beleidigung zu vernichten? Den bewussten Kämpfer kann nichts beleidigen.

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