Bruderschaft II, § 815

Urusvati weiß von dem in alten Lehren enthaltenen Berichten über das erleichterte Karma. Der Mensch häuft im Laufe vieler irdischer Reisen eine schwere Last von Ursachen an, die unausweichliche Folgen zeitigen. Man darf nicht annehmen, die karmische Last setze sich nur aus abscheulichen Verbrechen zusammen. Sie wächst Schritt für Schritt aus den Handlungen der Trägheit, der Grobheit, der Undankbarkeit und vieler Charakterzüge der Unwissenheit an, doch für alles muss bezahlt werden, und ein solches Bezahlen ist unausweichlich. Doch das Vermächtnis spricht vom erleichterten Karma – was also heißt das? Der freie, gute Wille vermag die Strenge des Karmas zu erweichen. Dafür jedoch muss der Mensch bereits im irdischen Leben die Möglichkeit erkennen, dass hinter ihm eine lange Schleppe unausgelebter Verfehlungen auf der Erde schleift. Der Mensch vermag in der Kraft solch klarer Erkenntnis die Missgeschicke zu ertragen und sie mit seinem Willen sogar zu vermindern. So wird das Karma erleichtert. Dort, wo der Unwissende ein strenges Entgelt zahlen muss, ist dem erweiterten Bewusstsein die Bezahlung erleichtert. Auf diese Weise erleichtert der Mensch sich seinen Weg, indem er sein Bewusstsein erweitert. Die Lehre über ein erleichtertes Karma bezieht sich auf das irdische wie auf das überirdische Leben. In der Feinstofflichen Welt kann der Mensch verstehen, wofür er bezahlt und darüber staunen, dass scheinbar große Taten nicht seiner eigenen Einschätzung gemäß beurteilt werden. Eine kleine Tat ist mitunter kostbarer. So möge das Herz dem Menschen zur Erkenntnis verhelfen. Der Denker sprach: ‘Unser Glück ist darin begründet, dass uns die Möglichkeit gegeben ist, den Lohn für unsere Arbeit selbst festzusetzen.’

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