Bruderschaft II, § 650

Urusvati weiß, dass eine aufrichtige Wohltat dem Karmagesetz nicht widerspricht. Es existiert die fanatische Auffassung, nach der man einem Nächsten nicht helfen dürfe, um sich nicht in sein Karma einzumischen. Welch schädlicher Irrtum! Die Fanatiker wollen sich nicht vorstellen, dass jeder Helfende bereits im Rahmen des Karmas handelt. Der Mensch sollte jedoch jegliche Hilfe erweisen, ohne dabei an Karma zu denken. Die Hilfe äußert kostbare Emanationen, doch muss die Wohltat natürlich aufrichtig sein, darin ist jeder sein eigener Richter. Wir schätzen Hilfe, wenn sie aus intuitivem Antrieb erwiesen wird. Der Mensch darf nicht darüber nachdenken, warum er jemandem hilft. Viele helfen einem in Not befindlichen Wanderer, ohne zu überlegen, welch schöne Tat sie damit vollbringen. Und diese Einstellung ist richtig, denn Eigennutz vernichtet sämtliche guten Folgen. Wenn Hilfe erwiesen wird, ist es von Bedeutung, ob man auch rechtzeitig Mut zuspricht. Die Ermutigung ist wertvoller als viele andere Arten von Hilfe. Der Ermutigende übergibt einen Teil seiner Energie, und solche Abgabe aus dem besten Besitztum ist kostbar. Mögen alle, die über das Überirdische nachdenken wollen, vor allem die Freude des Helfens kennenlernen. Solche Freude ist herrlich, und sie kommt ganz gewiss nicht nur einigen Reichen zu. Ein Rat vermag einen Notleidenden zu heben, und jeder kann von seinem Wissen abgeben. In solch wohltätiger Anspannung eignet sich der Helfende Findigkeit an und empfängt neue Kraft. Möge herzliche Hilfe gesegnet sein! Der Denker lehrte: ‘Lernt es zu helfen, diese Wissenschaft ist gesegnet.’

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