Bruderschaft II, § 315

Urusvati weiß, wie relativ Fristen ausgelegt werden. Stellt euch eine Menschenmenge vor, die sich in einem großen geschlossenen Raum versammelt hat und die man vergiften will. Es fragt sich, welche Frist die entscheidende sein wird. Vielleicht die, wenn das Gift heimlich eingebracht wird oder diejenige, wenn es zu wirken beginnt oder, wenn die Menschen schon sterben? Für die Mehrheit wird allein die dritte Frist von Bedeutung sein, für eine Minderheit vielleicht die Vorzeichen der einsetzenden Vergiftung, und nur sehr wenige Menschen werden die erste Frist wahrnehmen, die die allerwichtigste ist. So zerfällt jede Erscheinung in mehrere Fristen. Für die einen ist die Frist noch gar nicht eingetreten, für die anderen ist sie bereits vorüber – so ist es bei geringen wie großen Geschehnissen. Man muss den verschiedenen Vorzeichen der Fristen gegenüber sehr aufmerksam sein, und dazu bedarf es der vollen Klarheit des Denkens. Man darf sich nicht fürchten, dass Unwissende lachen könnten, denn sie vermögen nur auf der Grundlage der dritten Frist zu urteilen. Sie kennen nur die Folgen, doch die Erbauer des Lebens kennen die anfänglichen Fristen. Darüber hinaus muss man verstehen, dass die Fristen eilen oder sich verlangsamen können. In ihrem Wesen bleiben sie dieselben, doch kann unerwartet ein neuer Umstand hinzutreten, welcher der Frist eine neue Bedeutung gibt. Alles ist in Bewegung, und das Leben kann ohne Bewegung nicht fortschreiten. In dieser Größe der Wechsel und der Bestrebungen sind die Fristen der wesentlichen Erscheinungen enthalten. Der Denker sorgte sich darum, dass die Schüler die wahre Bedeutung der Fristen verstünden. Er sprach: ‘Kümmern wir uns nicht darum, Leichname zu werden, sondern erkennen wir besser den Sinn des Lebens.’

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