Herz, § 235

Es wurde bereits gesagt, dass bei Aufdeckung von Besessenheit der Eindringling entweder ausgetrieben oder der Besessenen in Ruhe und allein gelassen werden muss; denn in der Einsamkeit findet der Besitzergreifer kein Betätigungsfeld und zieht gelangweilt aus. Das Beste ist natürlich, Besessenen weder Waffen noch Alkohol zu geben; dabei sollte man aber so vorgehen, dass sie die Absonderung nicht im geringsten zu spüren bekommen.

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