Gemeinschaft, § 90

1926 – IX – 9

Um die Beweglichkeit der Tat zu verstehen, trübe man die Oberfläche des Wassers in einem Bassin und beobachte die Unbeweglichkeit der niederen Schichten der Flüssigkeit. Um sie in Bewegung zu bringen, muss die Oberfläche so stark umgerührt werden, dass der Rhythmus ohne Unterbrechung bis zum Grund durchdringt. Verneinende Kräfte haben keine bis zum Boden führende Strömung; denn dazu ist es erforderlich, die Ursubstanz zu zersetzen; eine solche Leistung aber übersteigt ihre Kräfte. Neuankommende fragen oft, wo die Grenzlinie zwischen einer beweglichen Schicht und einer unerschütterlichen Grundlage liegt? Gewiss, hier kann es keine festgesetzte Grenze geben, doch das Gesetz der Strahlenberechnung besteht, und ein Pfeil kann ohne die vorbestimmte Linie zu durchschneiden das Ziel nicht erreichen. Wie soll man denn das Austeilen eines Schlages gegen die Schichten verhindern? Es ist natürlich notwendig, feste Pfeiler vorzusehen, die eine Strömung brechen werden. Ich erwähnte die Welle des Geistes als den Mittelpunkt einer Spirale. Behaltet diesen Aufbau im Gedächtnis, weil von zentrifugaler Bewegung umgebene Unbeweglichkeit allen Unruhen widerstehen kann. Der Aufbau Unserer Gemeinschaft erinnert an solche von mächtigen Spiralen umgebene Wellen. Es ist der beste Aufbau für den Kampf, dessen Ende ein vorausgegangener Beschluss ist. So ist es notwendig, Unseren Aufbau vom materiellen Standpunkt aus zu verstehen. Wozu bedarf es einer unverständlichen Vorstellung, wenn es im Universum nur ein Prinzip gibt? Das System des Anwachsens von Kristallen zeigt ebenfalls, wie mannigfaltig die Welt der Schwerkraft ist. Suchende können verstehen, dass man im Verfolgen höheren Wissens materielle Wege einschlagen muss. Wer die Klarheit der Kristalle nicht liebt, wird Uns nicht erreichen. Einmalige Reinheit erlangt man durch Vervollkommnung der Form. Man zeige einem Kind einen Kristall, und das Kind wird die Vervollkommnung desselben begreifen. Wahrlich, der Aufbau des Kristalls der Gemeinschaft wird Vervollkommnung der Form gewähren.

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