Gemeinschaft, § 255

1927 – III – 13

Unterhaltet kein Wortgefecht mit Unwissenden. Bewahret sichtliches Schweigen, wenn ihr der Unverantwortlichkeit eures Gesprächspartners gewahr werdet. Bestätigt euer eigenes Wissen mit Schweigen. Mögen fremde Menschen euren Blick nicht trüben. Lehrt eure jungen Freunde zu schweigen, wenn zu einem Bewusstsein keine Brücke vorhanden ist. Lehrt sie, das Schwert nur einmal zu schwingen, wenn ein verletzender Pfeil vorbeifliegt.

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