Gemeinschaft, § 139

1926 – XI – 2

Alle Verneinungen sollten aus dem Wortschatz gestrichen werden. Wer verneint, ist arm, wer bejaht, ist reich. Wer verneint, ist unbeweglich, wer bejaht, wird angetrieben. Wer verneint, hat stets unrecht, wer bejaht, hat immer Recht. Wer bejaht, kann zeitlich und örtlich relativ Recht geben, wer verneint, ist absolut erstarrt. Unwissenheit ist die Mutter der Verneinung. Verneinung verbannend, versklavt die Lehre niemanden. Der Verneiner ist aber bereits ein Sklavenhalter, weil er seinem Gesprächspartner keine Freiheit gewährt. Die Lehre der Gemeinschaft muss alle Wege öffnen.

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