Es ist unzulässig, die Grundsätze der Zusammenarbeit selbst indirekt zu verletzen. Zusammenarbeit sollte durch folgende Begriffe ergänzt werden: Lehrtätigkeit, Führung, Achtung seines Nächsten, Achtung vor sich selbst und den Nachfolgenden. Gerade jetzt darf die Bedeutung der Zusammenarbeit, als Mittel zur Bewusstseinserweiterung, nicht geschmälert werden. Man muss Zusammenarbeit, als Garantie allgemeinen Erfolgs, liebgewinnen.