Erleuchtung, § 270

1925 – II – 3

Außer der Eigenschaft der Angemessenheit muss auch die der Notwendigkeit verstanden werden. Daher ist die letzte Prüfung jene auf das Erkennen der Notwendigkeit, anders gesagt muss jeder Prüfling kundtun, was er als das Notwendigste erachtet. Nach der Qualität der unverzüglich zu gebenden Antwort kann man den Bewusstseinshorizont ermessen.

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