Bruderschaft II, § 770

Urusvati weiß, dass manche Menschen ein Entsetzen vor Erscheinungen der Überirdischen Welt nicht überwinden können. Solche Wirkung lässt sich nicht anders als mit disharmonischen Schwingungen erklären. Selbstverständlich ist bei Erscheinungen höherer Ordnung ein Erbeben unvermeidlich, doch ist dieses nicht einem Entsetzen gleich. Zu einem späteren Zeitpunkt wird man diese unterschiedlichen Schwingungen bis zu einem gewissen Grade durch eine Behandlung mit elektrischen Schwingungen harmonisieren können, doch ist dies jetzt noch nicht möglich. Ebenso kann man mittels Suggestion helfen, doch ein solcher psychischer Zwang kann schädlich sein. Man muss die Suggestion sehr behutsam anwenden, wenn es um überirdische Energien geht. Man kann dabei eine derartige Spaltung der psychischen Energie herbeiführen, die tödlich zu sein vermag. Wir haben bereits davon gesprochen, dass es unerlässlich ist, die Überirdische Welt zu lieben, da man sich ihr nur auf diese Weise nähern kann. Ein Mensch wird nicht vor etwas in Entsetzen geraten, was er aus tiefem Herzen liebt. Es lässt sich bestätigen, dass Menschen, die vor Erscheinungen der Überirdischen Welt in Entsetzen geraten, diese nicht lieben. Sie können die Überirdische Welt erkennen, ihre Realität verstandesmäßig erfassen, doch wird der Verstand nicht helfen, wenn sie vor dem Antlitz der Überirdischen Welt stehen. Allein die Liebe wird ihnen helfen, ihre Schwingungen denen der Überirdischen Welt anzupassen und jede ihrer Offenbarungen zu begrüßen. Weshalb zum Aberglauben vergangener Epochen zurückkehren, als man den Himmel aus Furcht vor dem Donner verehrte? Lasst uns nicht den Wilden ähneln, sondern die Überirdische Welt in wissenschaftlicher Weise erfassen. Mögen die Menschen in Liebe wünschen, sich der Überirdischen Welt zu nähern. Mögen sie ihre Zeichen freiwillig und gewissenhaft aufnehmen, dazu ist ihnen der freie Wille gegeben. Der Denker riet, sich vor Gereiztheit und Schwermut zu hüten, da sie der Erkenntnis der Überirdischen Welt hinderlich sind.

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