Bruderschaft I, § 417

Besonders unzulässig ist es, danach zu streben, die feinstofflichsten Energien für persönliche Ziele anzuwenden. Möge uns die Höhere Kraft innere Macht verleihen, doch es ist unstatthaft, die herrliche Energie gewaltsam für persönlichen Vorteil und Gewinn anzuwenden. Gewährt dieser herrlichen Kraft nur Einlass, und vieles wird sich fügen.

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