AUM, § 364

Gibt es wahres Vertrauen, wird jede Tat eines Mitarbeiters als wohltuend aufgefasst. Handelt es sich um ein bestimmtes Vorgehen, so wird es als notwendig erachtet. Wenn das Feuer des erwiderten Gefühls brennt, kann es kein Misstrauen geben. Mögen alle anderen Aspekte der Zusammenarbeit auf die gleiche Weise betrachtet werden.

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