Der Ruf, § 341

1923 - II - 9

Vor allem, handelt nie im Zorne, nur Empörung ist gerechtfertigt. Des Zornes Feuer frisst bloß Löcher in der Welt Gewebe. Doch wenn ihr aus geist'ger Empörung handelt, dabei den Namen des Herrn und die Macht eures Lehrers verteidigend, können sogar Schläge berechtigt sein. Unterscheidet deshalb zwischen dem Feuer des Zornes und der reinen Flamme geist'ger Empörung.

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