Das Gesetz des freien Willens erlaubt es nicht, den Keim des Verbrechens zu unterbinden. Aber das Gesetz der Gerechtigkeit bietet die Möglichkeit, die Schadensbildung hintanzuhalten; wie unten, so oben. Man kann das Aufkommen verbrecherischer Gedanken nicht verhüten, aber man kann ihre Entfaltung verhindern. Ein entwickeltes Herz kann einem eingeben, wo die Verfolgung des Bösen schon möglich ist. Daher bestehen Wir so sehr auf der Lehre des Herzens. Kein anderes Zentrum vermag das Wesen des Herzens zu ersetzen. Die Aufspeicherungen von Jahrhunderten im Kelch stehen dem Herzen zur Verfügung. Denn die Rettung der Menschheit besteht nicht in einem eigenen Siddhi, sondern in der zentralen Bewegungskraft des Herzens. So muss man über alle Unterteilungen hinweg zur Wurzel der Bewegung gelangen.