Gemeinschaft, § 94

1926 – IX – 13

Ihr sprecht oft über die Unvollkommenheit der vorhandenen Bücher. Ich möchte hinzufügen: In Büchern niedergelegte Unrichtigkeiten gleichen einem schweren Verbrechen. Unwahrheiten in Büchern müssen als schwerwiegende Verleumdung verfolgt werden. Lügen eines Redners sollten entsprechend der Zahl seiner Zuhörer geahndet werden. Lügen eines Schriftstellers sollten entsprechend der Zahl seiner verkauften Bücher geahndet werden. Die Volksbibliotheken mit Unwahrheiten zu füllen, ist ein schweres Vergehen. Es ist notwendig die wahre Absicht eines Schriftstellers zu spüren, um das Potential seiner Fehler abzuschätzen. Unwissenheit ist eine schlechte Grundlage. Furcht und Gemeinheit kommen gleich danach. Keine dieser Eigenschaften eignet sich für die Gemeinschaft. Es ist notwendig, solche beim Neuaufbau zu beseitigen. Wie immer sind Verbote nicht angebracht, entdeckte Fehler sind jedoch aus Büchern zu entfernen. Der Zwang zur Entfernung und der Neudruck eines Buches werden den Autor zur Besinnung bringen. Jeder Bürger hat das Recht, einen Fehler nachzuweisen. Gewiss, man darf neue Ansichten und Theorien nicht verbieten, es darf jedoch nicht durch falsche Angaben in die Irre geführt werden; denn Wissen ist eine Waffe der Gemeinschaft und die Verteidigung des Wissens ist eine Pflicht jedes Mitgliedes. Spätestens nach drei Jahren müssen Bücher überprüft werden, sonst wird die Zahl der Opfer zu groß. Besonders notwendig ist es, jene Bücher zu überwachen, deren Wert grundlegend ist. Die Regale der Bibliotheken sind voll von Eiterherden der Lüge. Es darf nicht zugelassen werden, diese Parasiten aufzubewahren. Man kann wohl jemandem zumuten, in einem schlechten Bett zu schlafen, es ist jedoch unzumutbar, ein Buch mit Lügen zum Lesen anzubieten. Warum die beste Ecke des Heimes in einen lügenhaften Possenreißer verwandeln? Gerade schlechte Bücher verderben das Bewusstsein der Kinder. Mit der Bücherfrage muss man sich auseinandersetzen!

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