1926 – IX – 6
Wenn eine Schwierigkeit mit einer Erbschaft auftritt, kann gesagt werden, dass es unmöglich ist, der Gemeinschaft den Wunsch zu hinterlassen, dass bestimmte Gegenstände einer bestimmten Person zur Benutzung für eine Probezeit von drei Jahren übergeben werden. So wird die Erbschaft in eine würdige Zusammenarbeit verwandelt werden. Man möge besonders ausgewählte Leute beauftragen, die Qualität bestimmter Arbeiten zu überwachen. Es ist nötig, das Bewusstsein durch ständiges Prüfen zu vertiefen; denn das Volk versteht es noch nicht, unter Prüfung zu arbeiten. Unterdes ist die ganze Substanz der Welt durch gegenseitiges Erproben in Anspruch genommen. Doch man sollte verstehen, dass Prüfen auch Verbesserung bedeutet.