Gemeinschaft, § 202

1927 – I – 14

Oft wird die Gemeinschaft beschuldigt, die Freiheit der Persönlichkeit zu verletzen. Diese Beschuldigung lässt sich für einen Kompromiss-Staat anwenden, doch nicht für die Gemeinschaft. In einer bewussten Gemeinschaft gibt es für jede Arbeit einen Platz. Jeder möge nach Belieben seine Aufgabe wählen, denn jede Arbeit wird durch neue Errungenschaften vervollkommnet. Es gibt keine Langeweile mechanischer Ausführung, denn der Arbeiter ist zugleich ein Forscher. Er versteht die Bedeutung der Frage der Vervollkommnung der Arbeit, ohne den Gesamtrhythmus zu stören. Lasst Uns das Beispiel Unserer Gemeinschaft anführen. Unser Freund, der Chemiker V., will sich mit einer neuen Analyse der Strahlen beschäftigen – niemand hindert ihn daran. Unser Freund K. will das Radio durch Anwendung neuer Lichtquellen verbessern – niemand hindert ihn daran. Unsere Schwester P. beschäftigt sich mit dem Sozialproblem eines Nachbarlandes – niemand hindert sie daran. Unsere Schwester U. beschäftigt sich mit Landwirtschaft und führt viele Vorrichtungen ein – niemand hindert sie daran. Schwester O. liebt Heilpflanzen und interessiert sich für Erziehungsfragen – niemand hindert sie daran. Bruder H. erfand einen bemerkenswerten Webstuhl und arbeitet auch an der Neugestaltung von Gemeinschaften. Bruder M. beschäftigt sich mit historischen Nachforschungen. Unser Schuster schreibt bemerkenswerte philosophische Abhandlungen. Jeder findet entschieden die Ihm zusagende Arbeit und kann sie nach Belieben wechseln. So ist beides vonnöten, der Wunsch nach Arbeit und das offene Bewusstsein, das jede Arbeit anziehend macht. Denn die Arbeit wird für die Zukunft geleistet, und jeder trägt seinen besten Stein herbei. Im Angesicht der Berge sprechen Wir hier und da für die Zukunft. Und ihr sollt diese Worte den Talbewohnern übermitteln, und sie werden wieder einmal über die Möglichkeit der Existenz der Gemeinschaft nachdenken.

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