Erleuchtung, § 314

1925 – IV – 12

Die Entschlossenheit bedingt das Gesetz der okkulten Grenzen. Auch ein Stein wird zur Offenbarung des inneren Feuers in abgegrenzte Flächen geschliffen. So wird auch der Pfad des Lichtes in deutlich abgegrenzte Gebiete unterteilt. Natürlich kann man anstatt Facetten auch Haufen von Schotter erhalten, doch dies ist sehr beklagenswert. Der vernünftige Weg ist in Zeitabschnitte von je ungefähr 1000 Tage eingeteilt. Diese dreijährigen Perioden, die nach außen hin gleich erscheinen, unterscheiden sich dem geistigen Bewusstsein nach vollkommen. Je deutlicher die Grenze der Unterscheidung, umso unplanmäßiger ist der Weg. Das erste Jahr dieser dreijährigen Periode dient gewöhnlich der Vorbereitung, das zweite der Tat, das dritte ist eine dunkle und mühsame Schwelle. Lasst uns mit einem neuen Abschnitt beginnen. Man kann ihn ‘ird’sche Heimatlosigkeit‘ nennen. Man muss alle bisherigen Erwägungen verwerfen und sich in die Wüste der völligen Stille begeben, wo Gewitter und Wirbelwinde einen wie mit einer glänzenden Kuppel umgeben. Inmitten des Sturmes wird dann ein neues Kleid gewoben. Den nächsten Abschnitt wollen wir ‘Den Lichtbringenden‘ nennen, und so lasst ihn uns gestalten. Mutig lenken wir die Rosse in den Staub der Wüste. Die Prinzipien des heimatlosen Wanderns müssen durchlebt werden. Alle Suchenden müssen den gleichen Weg beschreiten. Man kann diese Zeit, wo sich die Grenzen der Länder verwischen, willkommen heißen.

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