Bruderschaft I, § 263

Man stelle sich ein Haus voller Menschen vor, die von einem wichtigen Ereignis Kenntnis haben, von denen aber einer unter ihnen nicht weiß, worum es geht. Die Wissenden und der Unwissende werden sich voneinander klar unterscheiden, über den offensichtlichen Unterschied kann man sich sogar äußerlich eine Meinung bilden. Der Unwissende wird beunruhigt sein, um sich blicken und lauschen; er wird misstrauisch und feindselig umherblicken. Je größer seine Unruhe wird, umso weiter wird er sich von der Lösung des Rätsels entfernen. Mit solch einfachen Beispielen können die Gedankenwirkungen und die Ursachen, die deren Wahrnehmung verhindern, beobachtet werden. Für das Erfassen eines Gedankens ist vor allem Gereiztheit unzuträglich. Es kann Erregung oder Beunruhigung geben, aber Ärger oder Gereiztheit sind absolut unzulässig. Jene, die eine Gedankenübertragung erwägen, mögen daran denken, dass Hindernisse eintreten können, die unüberwindlich scheinen, aber vom Menschen selbst leicht beseitigt werden können. Nur die Gereiztheit abzulegen, scheint schwierig zu sein. Vergessen wir nicht, auf eine Säule zu blicken, die den Raum darstellt, und versuchen wir uns vorzustellen, an welcher Stelle Gereiztheit verzeichnet sein könnte; es wird kein Platz für sie zu finden sein; angesichts der Unbegrenztheit ist es ebenso mit der Ichsucht.

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