AUM, § 69

Gebet darf weder durch Zwang noch aus Tradition erfolgen. Das erste Gebet eines Kindes darf weder belächelt noch getadelt werden. Einst betete ein Knabe: ‘O Herr, wir sind bereit, Dir zu helfen.’ Ein Vorübergehender entrüstete sich und bezeichnete dies als anmaßend, dadurch wurde seine Selbstlosigkeit geschmäht. Ein kleines Mädchen betete für ihre Mutter und ihre Kuh, sein Gebet wurde belächelt. Dadurch erachtete man das Gebet als Spaß, wogegen derartige Fürsorge doch wahrhaft berührend ist. Im Namen Gottes zu drohen ist schlimmste Blasphemie. Ein Verbot mit eigenen Worten zu beten, ist bereits ein Eingriff in das junge Bewusstsein. Vielleicht empfindet das Kind etwas sehr Wichtiges und sendet seine Gedanken nach oben. Wer dürfte dies stören oder gar solch einen lichten Impuls ersticken? Die erste Belehrung über das Gebet ist für den gesamten Lebensweg maßgebend.

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