AUM, § 452

Man muss immer und in allem helfen. Es ist menschenunwürdig, wegen politischer, völkischer, sozialer Richtung oder religiöser Einstellung Hilfe zu verweigern. Hilfe sollte nach der Art der Bedürfnisse gewährt werden. Wenn eine Gefahr droht, darf nicht die Haarfarbe geprüft werden. Wenn es notwendig ist, jemanden vor der Feuersbrunst zu retten, sollte man nicht nach seinem Glaubensbekenntnis fragen. Alle Bündnisse weisen auf die Notwendigkeit unbedingter Hilfe hin. Diese Hilfe kann als wahre Eingebung erachtet werden. Es wurde bereits betont, viele Herkömmlichkeiten zwingen aber dazu, die Freiheit der Hilfe erneut zu bekräftigen.

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