AUM, § 337

In den Schulen mögen beim Studium der Geschichte und der vergleichenden Religionswissenschaft die verschiedenen widersprüchlichen Entscheidungen und Gesetzesverfügungen der Konzile und gesetzgebender Körperschaften beachtet werden. Die Wahrheit sollte nicht erkannt werden, um die Geister zu verwirren, sondern zu der Stärkung des künftigen Pfades. Vervollkommnung beruht auf der Grundlage des Wissens. Man sollte weder jemandem verbieten, die Wahrheit zu erkennen, noch ihn davon abhalten, ihr zuzustreben.

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